Europawahl 2019

Vom 23. bis 26. Mai 2019 dürfen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum neunten Mal das Europäische Parlament wählen. Die Bundesregierung hat den 26. Mai 2019 zum Wahltag für die Europawahl 2019 bestimmt.

An diesem Tag können die Wählerinnen und Wähler in Deutschland darüber entscheiden, welche Parteien die 96 deutschen Vertreter im Europäischen Parlament stellen sollen. Wahlberechtigt sind die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands sowie die ausländischen Unionsbürgerinnen und -bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben.

Öffentliche Bekanntmachungen

...

Wahlräume

Die Wahlräume befinden sich in der Stadthalle, Hubäckerschule und Theodor-Heuss-Realschule. Alle Wahlräume sind rollstuhlgerecht.

Wahlbezirk 1, Stadthalle, Rathausstraße 3
Wahlbezirk 2, Stadthalle, Rathausstraße 3
Wahlbezirk 3, Hubäcker-Schule, Wilhelm-Maybach-Straße 4, Zimmer 113
Wahlbezirk 4, Hubäcker-Schule, Wilhelm-Maybach-Straße 4, Zimmer 114
Wahlbezirk 5, Hubäcker-Schule, Wilhelm-Maybach-Straße 4, Zimmer 115
Wahlbezirk 6, Hubäcker-Schule, Wilhelm-Maybach-Straße 4, Zimmer 117
Wahlbezirk 7, Th.-Heuss-Realschule, Schubertstraße 14, Zimmer 119
Wahlbezirk 8, Th.-Heuss-Realschule, Schubertstraße 14, Zimmer 120
Wahlbezirk 9, Th.-Heuss-Realschule, Schubertstraße 14, Zimmer 121
Wahlbezirk 10, Stadthalle, Rathausstraße 3
Wahlbezirk 11, Stadthalle, Rathausstraße 3
Wahlbezirk 12, Hubäcker-Schule, Wilhelm-Maybach-Straße 4, Aula
Wahlbezirk 13, Hubäcker-Schule, Wilhelm-Maybach-Straße 4, Aula
Wahlbezirk 14, Stadthalle, Rathausstraße 3
Wahlbezirk 15, Th.-Heuss-Realschule, Schubertstraße 14, Zimmer 122
Briefwahlbezirk 1, Rathaus, Besprechungszimmer OB
Briefwahlbezirk 2, Rathaus, Kleiner Sitzungssaal
Briefwahlbezirk 3, Rathaus, Besprechungszimmer Bauamt 

Briefwahl

Wer am 26.05.2019 verhindert ist, in seinem Wahllokal zu wählen, hat die Möglichkeit durch Briefwahl zu wählen. Der Europarat kann auch in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises Rhein-Neckar gewählt werden. Für beide Möglichkeiten wird ein Wahlschein benötigt.

Anträge für einen Wahlschein können bis Freitag, 24.05.2019 um 18.00 Uhr beim Bürgerbüro gestellt werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Wahlbrief rechtzeitig, spätestens am Wahltag, 26.05.2019 um 18.00 Uhr  bei der Stadtverwaltung Hockenheim, Rathausstraße 1, 68766 Hockenheim vorliegt und somit bei der Auszählung berücksichtigt werden kann. Der Versand mit der Deutschen Post ist für Sie kostenlos.

Werden Wahlunterlagen für eine andere wahlberechtigte Person beantragt, ist hierfür eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese ist auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.

Am Wahlsonntag ist bis 15:00 Uhr die Beantragung von Wahlscheinen in besonderen Fällen (§ 24 Absatz 2 EuWO und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) möglich.

Wie kann Briefwahl beantragt werden?

Per Post:

Jeder Wahlberechtigte erhält bis spätestens 05.05.2019 per Post die Wahlbenachrichtigung. Hier ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt, den Sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben in einem frankierten Briefumschlag an die Stadtverwaltung Hockenheim, Bürgerbüro, Rathausstraße 1, 68766 Hockenheim senden. Auch ist es möglich einen Antrag persönlich, per Brief an obige Anschrift , Fax (06205 21-990) oder E-Mail mit folgenden Angaben zu stellen: Familienname, Vorname, Anschrift, Geburtstag sowie ggf. die Anschrift, an welche die Briefwahlunterlagen geschickt werden sollen. Eine telefonische Antragstellung oder ein Antrag per SMS ist nicht möglich. Die Briefwahlunterlagen können wir Ihnen jedoch erst zusenden, nachdem alle Stimmzettel gedruckt sind, voraussichtlich Anfang Mai.

Wenn Sie auf anderem Wege als mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung Briefwahl beantragen und angeben, dass die Unterlagen an einen anderen Ort als Ihre Wohnanschrift gesendet werden sollen, senden wir Ihnen aus Sicherheitsgründen und um Missbrauch zu vermeiden, eine Kontrollmitteilung an Ihre Wohnanschrift.

Per Internet:

Nach Zustellung der Wahlbenachrichtigung können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden (§ 10 Abs. 1 Kommunalwahlordnung) . Wir bieten Ihnen einen Online-Wahlscheinantrag an. Beim Aufruf des Links Online-Wahlschein erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Ihnen steht offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. 06205 21-500, Fax 06205 21-516, E-Mail

Der Online-Antrag ist bis Donnerstag, 23.05.2019, 12.00 Uhr freigeschaltet. Danach kann eine Zustellung der Briefwahlunterlagen nicht mehr gewährleistet werden.

Direkt vor Ort: 

Ab Anfang Mai, nachdem die Stimmzettel zur Verfügung stehen, können im Bürgerbüro des Rathauses, Rathausstraße 1, Briefwahlunterlagen auch persönlich beantragt und abgeholt werden. Wer möchte, kann die Briefwahl auch an Ort und Stelle vornehmen. Am Freitag vor der Wahl, dem 24.05.2019, hat das Bürgerbüro neben den bekannten Öffnungszeiten hierfür auch von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können entscheiden, wo sie an der Europawahl teilnehmen: In ihrem Herkunftsland oder in Deutschland. Wenn sie in Deutschland an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen sie in das Wählerverzeichnis der Stadt Hockenheim für die Europawahl eingetragen sein. Hierfür gilt:

  • Sofern sie bei der Wahl im Jahr 2019 erstmals in Deutschland an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen Sie Ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis für diese Wahl rechtzeitig vorher bei der Stadtverwaltung Hockenheim beantragen. Dasselbe gilt, wenn Sie bereits an einer Europawahl in Deutschland teilgenommen haben und danach aus Deutschland verzogen sind. Das Antragsformular erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung, Rathausstraße 1, 68766 Hockenheim, Tel.: 06205 21-500 oder auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.
  • Sofern Sie an der Europawahl 1999, 2004, 2009 und /oder 2014 in Deutschland teilgenommen haben und danach nicht aus Deutschland verzogen sind, werden Sie von der Stadtverwaltung Hockenheim automatisch in das Wählerverzeichnis für die Europawahl 2019 eingetragen.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU beim Bundesinnenministerium

Für die Kommunalwahlen (Gemeinderat und Kreistag) gelten andere gesetzliche Regelungen. Für diese Wahlen werden wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und müssen deshalb keinen Antrag auf Eintragung stellen.

Informationen für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler

Zur Wahl der Abgeordneten des 9. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben. 

Zur Orientierung sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten, an der Stimmzettelschablone ist dazu passend die rechte obere Ecke abgeschnitten. Mit jeder Schablone werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel ausgegeben, je nach Landesverband in Punktschrift, als Audio-CD, im DAISY-Format oder in Großdruck. So können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler am Wahltag in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen. Wer im Wahllokal wählt, sollte allerdings die Wahlschablone wieder mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Auf dem Stimmzettel selbst ist kein Unterschied festzustellen.

Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein – anfordern über:
Bundesweite Hotline des DBSV e. V.
Telefon: 01805 666456 (max. 0,14 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz, mobil teurer)
Direkt bei den Landesverbänden des DBSV.

Karriere

Starten Sie Ihre Karriere in Hockenheim

Unsere Partner