Landtagswahl 2021

Am 14. März 2021 ist es wieder so weit: In Baden-Württemberg findet die Landtagswahl statt. Die Wahlperiode des aktuellen 16. Landtags von Baden-Württemberg endet am 30. April 2021. Davor muss der neue Landtag gewählt werden.

Allgemeine Informationen

Unter der Rubrik Lebenslagen finden Sie Informationen zu folgenden Themen: 

  • Was wird gewählt?
  • Wer darf wählen und wer darf gewählt werden?
  • Wahlhandlung
  • Wahlorgane
  • Sitzverteilung

Mehr Informationen:

Ergebnis der Landtagswahl

Briefwahl

Wer am 14.03.2021 verhindert ist in seinem Wahllokal zu wählen, hat die Möglichkeit mit einem Wahlschein durch Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises Rhein-Neckar zu wählen.  Anträge für einen Wahlschein können bis Freitag, 12.03.2021 um 18.00 Uhr beim Bürgerbüro gestellt werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Wahlbrief rechtzeitig bei der Stadtverwaltung Hockenheim, Rathausstraße 1, 68766 Hockenheim eingeht und somit bei der Auszählung berücksichtigt werden kann. Der Versand mit der Deutschen Post ist für Sie kostenlos.

Werden Wahlunterlagen für eine andere wahlberechtigte Person beantragt, ist hierfür eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese ist auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Sie können maximal für vier Personen gleichzeitig Briefwahl beantragen.

Wie kann der Wahlschein/Briefwahl beantragt werden?

Per Post: Jeder, der wahlberechtigt ist, erhält bis spätestens 21.02.2021 per Post die Wahlbenachrichtigung. Hier ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt, den Sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben in einem frankierten Briefumschlag an die Stadtverwaltung Hockenheim, Bürgerbüro, Rathausstraße 1, 68766 Hockenheim senden. Auch ist es möglich einen Antrag persönlich, per Brief , Fax (06205 21-990) oder E-Mail mit folgenden Angaben zu stellen: Familienname, Vorname, Anschrift, Geburtstag sowie ggf. die Anschrift, an welche die Briefwahlunterlagen geschickt werden sollen. Eine telefonische Antragstellung oder ein Antrag per SMS ist nicht möglich. Die Briefwahlunterlagen können wir Ihnen jedoch erst zusenden, nachdem die Stimmzettel gedruckt sind.

Wenn Sie auf anderem Wege als mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung Briefwahl beantragen und angeben, dass die Unterlagen an einen anderen Ort als Ihre Wohnanschrift gesendet werden sollen, senden wir Ihnen aus Sicherheitsgründen und um Missbrauch zu vermeiden, eine Kontrollmitteilung an Ihre Wohnanschrift.

Per Internet: Nach Zustellung der Wahlbenachrichtigung können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden (§27 BWO) . Wir bieten Ihnen einen Online-Wahlscheinantrag an. Beim Aufruf des Links Online-Wahlschein erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Ihnen steht offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Ihr Online- Wahlschein-Antrag

Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch Link) zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.

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