Der digitale Bauantrag ab 1. Januar 2025

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Aufgrund der Vorgaben der Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg ist das Stellen von Bauanträgen ab 01.01.2025 nur noch in digitaler Form möglich. Bauanträge und andere baurechtliche Verfahren sind daher ab 01.01.2025 bei der unteren Baurechtsbehörde der Stadt Hockenheim über die Antragsplattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa BW) digital einzureichen.

Über ViBa BW wird der Bauantrag von der Antragsstellung, über die Behördenbeteiligung, die Bearbeitung des Vorgangs bis hin zur Bekanntgabe der Entscheidung voll digital und damit medienbruchfrei abgewickelt. Postlaufzeiten entfallen dadurch und die am Verfahren Beteiligten können parallel in ViBa arbeiten, was das Verfahren beschleunigt.

Der Onlinedienst zur digitalen Bauantragseinreichung wird über die Homepage der Stadt Hockenheim unter dem Link https://bw.digitalebaugenehmigung.de/hockenheim bereitgestellt.

Über das virtuelle Bauamt (ViBa) können Anträge auf Baugenehmigung, Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, Teilbaugenehmigung, Bauvorbescheid (Bauvoranfrage), Anzeige im Kenntnisgabeverfahren, Anträge auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung sowie Verlängerungs-anträge digital gestellt, bearbeitet, entschieden und digital zugestellt werden. Auch die Anzeige des Baubeginns sowie die Beantragung einer Ausnahme von der Veränderungssperre sind möglich. Die Antragstellung kann über den Bauherrn selbst, über einen vom Bauherrn bevollmächtigten Entwurfsverfasser oder in Zusammenarbeit mit dem Entwurfsverfasser erfolgen. Für die Nutzung der Plattform ViBa bedarf es einer eindeutigen Identifikation des Antragstellers. Ein Bauherr benötigt hierfür eine BundID und der Entwurfsverfasser ein Unternehmenskonto auf Basis von ELSTER (MUK - Mein Unternehmenskonto). Informationen hierzu sind unter https://id.bund.de/de und https://info.mein-unternehmenskonto.de abrufbar. Im Rahmen der ersten digitalen Bauantragstellung wird empfohlen, eine Vorlaufzeit von 14 Tagen einzuplanen, da die Zugangsdaten zur BundID oder dem Unternehmenskonto einmalig per Post versendet werden.

Die Zuständigkeit der unteren Baurechtsbehörde Hockenheim erstreckt sich im Rahmen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft auch auf die Gemeinden Reilingen, Altlußheim und Neulußheim. Daher sind Bauanträge und andere baurechtliche Verfahren auf den Gebieten der Gemeinden Reilingen, Altlußheim und Neulußheim ebenfalls über die Antragsplattform ViBa, über den Link https://bw.digitalebaugenehmigung.de/hockenheim, digital bei der unteren Baurechtsbehörde der Stadt Hockenheim einzureichen. Die Antragseinreichung per E-Mail an ein Postfach der Stadt Hockenheim oder per E-Mail an Mitarbeitende der Stadt Hockenheim ist nicht möglich. Auch eine Antragsübermittlung über andere Datenaustauschplattformen oder über Datenträger (z.B. USB-Stick, u.a.) ist unzulässig. Derartige Übermittlungen lösen keine wirksame Antragstellung aus.

Informationen zur digitalen Antragstellung für Bauherren und Entwurfsverfasser stehen auf der  Homepage der Stadt Hockenheim unter https://www.hockenheim.de/digitale+baugenehmigung.html zur Verfügung.

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