Bauen
Möchten Sie als Bauherr innerhalb der Gemarkung von Hockenheim ein Bauvorhaben durchführen? Oder suchen ein Grundstück?
Dabei sind einige Dinge zu beachten. Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf den folgenden Internetseiten.
Die Mitarbeiter des Fachbereiches Bauen und Wohnen stehen auch gerne für beratende Gespräche zur Verfügung.
Städtische Bauplätze und Immobilien
Die Stadt Hockenheim verkauft Bauplätze, die ihr bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Rahmen der Umlegung zugeteilt werden. Die Bauplätze können auch aufgrund baulicher Entwicklung vorhandener städtischer Flächen zur Bebauung entstehen.
Bauleitpläne
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Es ist Aufgabe der Gemeinde, mithilfe von Bauleitplänen die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke der Gemeinde zu bestimmen.
Baurecht
Die Stadtverwaltung Hockenheim ist eigenständige untere Baurechtsbehörde für die gesamte Verwaltungsgemeinschaft. Sie umfasst die Gemeinden Hockenheim, Reilingen, Neulußheim und Altlußheim. Damit ist die Stadtverwaltung Hockenheim für die baurechtlichen Entscheidungen zuständig. Darunter fallen beispielsweise Baugenehmigungen, Bauvorbescheide oder Anträge im Kenntnisgabeverfahren.
Außerdem trifft sie als untere Denkmalschutzbehörde die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Kulturdenkmalen.
Ermittlung von Bodenrichtwerten
Bodenrichtwerte werden zur Wertermittlung von Immobilien herangezogen. Sie dienen dazu, den Bodenwert zu bestimmen, wenn er sich nicht im Vergleichswertverfahren ermitteln lässt. Grundlage dafür sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den bundesweit existierenden Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt werden.
Gas- Wasser- und Stromversorgung
Bei einem neuen Bauvorhaben ist gute Planung der beste Anfang. Alles, was Sie in der Startphase entscheiden, hat langfristige Auswirkungen auf Energieversorgung und Geldbörse. Auch über den effizienten Umgang mit Strom, Wasser und Gas sollten Sie sich bei der Bauplanung Gedanken machen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig den Rat von Experten einzuholen.
Grundstücksentwässerung
In fast allen Bundesländern unterliegen die Grundstückentwässerungen den Gesetzen der Landesbauordnungen. Anlagen für die Grundstücksentwässerung dürfen nur dann errichtet werden, wenn die einwandfreie Beseitigung der Abwässer einschließlich des Niederschlagswassers dauerhaft gesichert ist.
Einsicht ins Grundbuch
Aufgrund der Grundbuchreform in Baden-Württemberg wurde das Grundbuchamt Hockenheim aufgelöst. Die Zuständigkeiten sind an das Amtsgericht Mannheim übergeben worden.
Bei Fragen rund um Grundbucheinträge steht die Grundbucheinsichtsstelle in Hockenheim noch beratend zur Seite.