Neuwahlen am 23. Februar 2025

Wahlamt für spezielle Wahlangelegenheiten erreichbar

Die entscheidende Frage wurde gestellt: Am Montag, den 16. Dezember 2024, hat der Bundestag Bundeskanzler Scholz das Vertrauen entzogen. Dies führt dazu, dass der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen kann und es zu Neuwahlen kommt. Die Neuwahl findet am Sonntag, den 23. Februar 2025, statt.

Das Rathaus bleibt vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 1. Januar 2025 geschlossen. Mitarbeitende des Wahlamts stehen jedoch am 23., 27. und 30. Dezember 2024 ausschließlich für die Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen beziehungsweise Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur anstehenden Bundestagswahl telefonisch zur Verfügung. Die entsprechende Telefonnummer kann den Informationsbildschirmen vor dem Rathaus entnommen werden.

Anderweitige Anfragen können zwischen den Jahren nicht bearbeitet werden. Ab Donnerstag, den 2. Januar 2025, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Hinweis:

Die Wählbarkeitsbescheinigung bestätigt, dass eine Person die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, um bei der Bundestagswahl als Kandidat anzutreten. Dazu gehören die deutsche Staatsbürgerschaft, ein Mindestalter von 18 Jahren und keine Ausschlüsse von der Wählbarkeit. Sie wird von der zuständigen Gemeindebehörde ausgestellt.

Eine Wahlrechtsbescheinigung für Unterstützungsunterschriften wird benötigt, um zu bestätigen, dass Personen, die Unterstützungsunterschriften für Parteien oder Einzelbewerber bei der Bundestagswahl leisten, wahlberechtigt sind. Parteien oder Einzelkandidaten, die Unterstützungsunterschriften einreichen müssen, benötigen für jede Unterschrift eine entsprechende Bescheinigung, die ebenfalls von der zuständigen Gemeindebehörde ausgestellt wird.

Kontakt

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Christoph Henninger

Stabsstelle OB - Kommunikation

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