Offene Sprechstunde der Lebens- und Sozialberatung
Die nächste offene Sprechstunde der Lebens- und Sozialberatung findet am Dienstag, den 23. Juli 2024, von 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr im Pumpwerk Hockenheim (Beim Pumpwerk 1, 68766 Hockenheim, 1. Obergeschoss) statt.
Herausfordernde Lebenslagen können jeden treffen. Daher bietet die Stadt bereits seit einiger Zeit eine kostenlose Sozial- und Lebensberatung an, um Hockenheimerinnen und Hockenheimer in schwierigen Situationen zu unterstützen. Um es interessierten Bürgerinnen und Bürgern noch einfacher zu machen, für ein Erstgespräch vorbeizukommen, findet einmal im Monat eine offene Sprechstunde statt. Die nächste offene Sprechstunde der Lebens- und Sozialberatung findet am Dienstag, den 23. Juli 2024, von 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr im Pumpwerk Hockenheim (Beim Pumpwerk 1, 68766 Hockenheim, 1. Obergeschoss) statt. Interessierte können in diesem Zeitraum ohne vorherige Terminvereinbarung zu einer Kurzberatung vorbeikommen.
Melanie Küspert von der Lebens- und Sozialberatung nimmt sich für jede Klientin und jeden Klienten rund 20 bis 30 Minuten Zeit. Die Sozialarbeiterin hat ein offenes Ohr für jede Art von Problemen und stellt Informationsmaterialien über Unterstützungsangebote sowie Kontaktdaten zu entsprechenden Stellen und Einrichtungen zur Verfügung, um passende Unterstützung zu vermitteln. Bei Bedarf kann gerne ein Folgetermin vereinbart werden. Es gilt jedoch zu beachten, dass es sich bei diesem Angebot lediglich um eine Verweisberatung und kein therapeutisches Beratungsangebot handelt.
Um sich außerhalb der offenen Sprechstunde vertraulich und kostenlos beraten zu lassen, bedarf es einer vorherigen Terminvereinbarung (Melanie Küspert, Telefon: 06205/21-1504, E-Mail: m.kuespert@hockenheim.de oder Jana Giesbrecht, Telefon: 06205/21-1505, E-Mail: j.giesbrecht@hockenheim.de). In einem ersten Gespräch geht es zunächst darum, sich kennenzulernen und die aktuelle Problemstellung zu klären. Je nach Anliegen und Lebenssituation, werden im Anschluss weitere Gesprächstermine vereinbart oder die Klientin oder der Klient werden an eine externe Beratungsstelle oder Einrichtung weitervermittelt. Jede hilfesuchende Person entscheidet selbst, wer in eine Beratung miteinbezogen werden soll.