Startseite » Service » A-Z Dienstleistungen
Leistungen

Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen

In das Denkmalbuch werden Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung eingetragen. Sie erhalten dadurch einen besonderen Schutz. Beispielsweise dürfen bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet, verändert oder beseitigt werden. Bei in der Denkmalliste verzeichneten Kulturdenkmalen gilt das nicht.

Die besondere Bedeutung eines Kulturdenkmals stellt die Denkmalschutzbehörde fest.

Das Denkmalbuch enthält die folgenden Angaben:

  • Bezeichnung des Kulturdenkmals
  • Lage
  • charakteristische Merkmale (warum das Objekt denkmalwürdig ist)
  • Tag der Eintragung

Zuständige Stelle

  • für die Eintragung: das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk das Kulturdenkmal liegt
  • für eine Beratung: die untere Denkmalschutzbehörde
    Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Kulturdenkmal liegt, die Gemeindeverwaltung oder das Landratsamt.
Baurechtsamt [Stadt Hockenheim]

Persönlicher Kontakt

Christoph Engelberth

Fachbereich Bauen und Wohnen
Baurecht

Telefon 06205 212645
Fax 06205 212605
Raum 303
Nicole Spannagel

Fachbereich Bauen und Wohnen
Abteilungsleiterin Baurecht

Telefon 06205 212640
Fax 06205 212605
Raum 302

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Das Kulturdenkmal hat eine besondere
    • wissenschaftliche,
    • künstlerische oder
    • heimatgeschichtliche Bedeutung
  • Aufgrund dieser Bedeutung besteht ein öffentliches Interesse an seiner Erhaltung.

Verfahrensablauf

Sie können die Eintragung eines Kulturdenkmals bei der zuständigen Stelle schriftlich anregen.

Die meisten Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung werden auf Veranlassung staatlicher Stellen in das Denkmalbuch eingetragen (z.B. Burgen, Schlösser, Schlossgärten und Kirchen und historische Friedhöfe).

Erforderliche Unterlagen

keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.02.2020 freigegeben.

Kontakt

Stadt Hockenheim
Rathausstraße 1
68766 Hockenheim
Telefon 06205 210
Fax 06205 212990

Karriere

Starten Sie Ihre Karriere in Hockenheim

Unsere Partner