Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg

Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2024 ist der 01.01.2024.

Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2024 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2024 einen Meldebogen.

Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung können Sie hier herunterladen

Kontakt

Stabsstelle OB - Kommunikation
Rathausstraße 1
68766 Hockenheim
Telefon 06205 210
Fax 06205 212990

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