Öffentliche Bekanntmachung

Auflegung der Schöffenvorschlagsliste

Der Gemeinderat der Stadt Hockenheim hat in der Sitzung am 28. Juni 2023 die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 beschlossen.

Die Vorschlagliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vom 3. bis 7. Juli 2023 bei der Stadtverwaltung Hockenheim, Rathausstraße 1, Zimmer 107, zu jedermanns Einsicht auf.

Binnen einer Woche nach Ablauf der genannten Auslegungsfrist kann von jedermann schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadtverwaltung Hockenheim, Rathausstraße 1, Zimmer 107, Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).

Die öffentliche Bekanntmachung kann hier heruntergeladen werden

Kontakt

Stabsstelle OB - Kommunikation
Rathausstraße 1
68766 Hockenheim
Telefon 06205 210
Fax 06205 212990

Karriere

Starten Sie Ihre Karriere in Hockenheim

Unsere Partner