Öffentliche Bekanntmachung
FEUERWEHRSATZUNG der Großen Kreisstadt Hockenheim
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 6 Abs. 1, Satz 3 und Abs. 3, 7 Abs. 1, Satz 1, 8 Abs. 2, Satz 2 HS. 2, 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes (FWG) und § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung jeweils in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Hockenheim in seiner Sitzung am 30.04.2025 folgende Satzung beschlossen.