Öffentliche Bekanntmachung
FEUERWEHRSATZUNG der Großen Kreisstadt Hockenheim
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 6 Abs. 1, Satz 3 und Abs. 3, 7 Abs. 1, Satz 1, 8 Abs. 2, Satz 2 HS. 2, 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes (FWG) und § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung jeweils in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Hockenheim in seiner Sitzung am 30.04.2025 folgende Satzung beschlossen.
Die Öffentliche Bekanntmachung kann hier heruntergeladen werden:
(Erstellt am 06. Mai 2025)