Öffentliche Bekanntmachung

Polizeiverordnungder Stadt Hockenheim über ein Alkoholverbot auf dem Zehntscheunenplatz in Hockenheim am 14.02.2026

Aufgrund von § 18 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 sowie § 26 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg sowie § 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, wird folgende Polizeiverordnung erlassen:

Die öffentliche Bekanntmachung kann hier heruntergeladen werden:

Kontakt

Stabsstelle OB - Kommunikation
Rathausstraße 1
68766 Hockenheim
Telefon 06205 210
Fax 06205 212990

Karriere

Starten Sie Ihre Karriere in Hockenheim

Unsere Partner