Öffentliche Bekanntmachung

SATZUNG über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen der Großen Kreisstadt Hockenheim (Friedhofsgebührensatzung)

Aufgrund von §§ 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 1 der Verord-nung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung sowie der §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) jeweils in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Hockenheim in seiner Sitzung am 29.04.2026 folgende Satzung beschlossen:

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