Schallschutzmaßnahmen Deutsche Bahn

Der bestehende Lärmaktionsplan für Schienenlärm an Bestandsstrecken der Deutschen Bahn wird derzeit überarbeitet. Das Eisenbahnbundesamt nimmt diese Aufgabe wahr. Sie soll bis zum Jahr 2023 abgeschlossen sein. Ein wesentlicher Punkt bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Aus diesem Grund sieht das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit Bezug auf die Europäische Richtlinie 2002/49/EG eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung vor. Die Öffentlichkeit erhält dabei die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Aktionspläne mitzuwirken. Sie wird über die getroffenen Entscheidungen unterrichtet (Art. 8 Abs. 7 Richtlinie 2002/49/EG).

Bei diesem Beteiligungsverfahren setzt sich die Stadtverwaltung Hockenheim für mehr Schutz der Bürger vor Bahnlärm ein. Die Bürgerinitiative Stille Schiene Hockenheim e. V. (BISS) und zahlreiche, vom Bahnlärm betroffene Bürger unterstützen dieses Ziel.
 
Die Stadtverwaltung Hockenheim forderte dabei das Eisenbahnbundesamt auf, mindestens die Planvariante V 12 in den zukünftigen Lärmaktionsplan aufzunehmen. Sie sieht den Bau von Schallschutzwänden entlang der Bahntrasse mit einer Höhe von acht Metern, das Schleifen der Gleise) und weiteren passiven Schallschutz zum Schutz der Bürger vor. Die von der Deutschen Bahn bevorzugte Planvariante V 7 mit einer Erhöhung der Lärmschutzwand auf maximal eineinhalb Meter zwischen dem Bahnhofskiosk und der südlich angrenzenden Mörschbrücke bietet keinen ausreichenden Lärmschutz.
 
Das Thema Bahnlärm beeinträchtigt viele Hockenheimer stark. Von den knapp 21.000 Einwohnern Hockenheims leben tagsüber rund 7.130 Personen in einem Pegelbereich von 50 bis hin zu 75 Dezibel (A). Nachts sind von dieser Lärmbelastung noch immer rund 5.740 Menschen betroffen.

Möchten Sie sich auch für mehr Schutz vor Bahnlärm in Hockenheim engagieren?

Dazu finden Sie im Folgenden Links mit allen relevanten Informationen:

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