Ausschüsse

In der Hauptsatzung der Stadt Hockenheim sind fünf beschließende Ausschüsse festgelegt. Sie setzen sich aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und zwölf weiteren Gemeinderäten zusammen. Für den Werkausschuss gilt die nach der vom Gemeinderat erlassene Betriebssatzung der Stadtwerke Hockenheim.

Die Ausschüsse entscheiden in ihrer Zuständigkeit grundsätzlich selbstständig an Stelle des Gemeinderats. Sie sind beispielsweise für die Vergabe von Aufträgen und für die Bewirtschaftung der Finanzmittel aus dem Haushaltsplan zuständig. Sie beschließen auch bei Erweiterungen oder Änderungen von Aufträgen, die auf Beschlüssen des Gemeinderates basieren. Auch die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushalt fällt in ihre Zuständigkeit.

Die Ausschüsse tagen im Bürgersaal des Rathauses Hockenheim
Die Ausschüsse tagen im Bürgersaal des Rathauses Hockenheim
Auch im Kleinen Sitzungssaal finden Besprechungen statt
Auch im Kleinen Sitzungssaal finden Besprechungen statt

Die beschließenden Ausschüsse im Überblick:

Hauptausschuss

Der Hauptausschuss ist für folgende Aufgaben zuständig:

  1. Personal- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten
  2. Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Abgabenangelegenheiten
  3. Städtepartnerschaften
  4. Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
  5. Gesundheits- und Veterinärangelegenheiten
  6. Marktangelegenheiten, öffentliche Sicherheit und Ordnung
  7. Verwaltung der Liegenschaften der Stadt einschließlich Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei, Weide und allgemeine Landwirtschaftsangelegenheiten
  8. Vorberatung von Satzungen, soweit nicht anderen Ausschüssen zugewiesen

Ausschuss für Technik, Umwelt und Verkehr

Der Ausschuss für Technik, Umwelt und Verkehr ist für folgende Aufgaben zuständig:

  1. Bauleitplanung und Bauwesen
  2. Ver- und Entsorgung
  3. Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, des Bauhofs und des Fuhrparks
  4. Verkehrswesen
  5. Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten
  6. Technische Verwaltung der städtischen Gebäude
  7. Technische Verwaltung von Sport-, Spiel-, Bade- und Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen
  8. Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung

Ausschuss für Soziales, Jugend und Kultur

Der Ausschuss für Soziales, Jugend und Kultur ist für folgende Aufgaben zuständig:

  1. Schul- und Kindergartenangelegenheiten
  2. Jugend und Senioren
  3. Soziale und kulturelle Angelegenheiten
  4. Sport- und Bäderwesen, soweit nicht technischer Betrieb oder Angelegenheit des Werkausschusses
  5. Vereinswesen

Werkausschuss

Die Zuständigkeit des Werkausschusses bestimmt sich nach der Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Hockenheim. Demnach berät der Werkausschuss alle Angelegenheiten der Stadtwerke Hockenheim, die der Entscheidung des Gemeinderates vorbehalten sind. Hierzu zählen unter anderem Beschlüsse bei Rechtsgeschäften wie Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, Erwerb und Veräußerung von Anlagevermögen oder die Führung von Rechtsstreitigkeiten.

Ständiger Umlegungsausschuss

Der ständige Umlegungssausschuss ist für die nach Paragraphen 45 ff. Baugesetzbuch zu treffenden Entscheidungen bei Umlegungen zuständig. Bei einer Umlegung werden Grundstücke geschaffen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind. Zu den Sitzungen werden ein Sachverständiger für Vermessungen und ein Bausachverständiger hinzugezogen. Der Ausschuss kann weitere Sachverständige einladen.

Kontakt

Fachbereich Organisation, IuK und zentraler Service
Rathausstraße 1
68766 Hockenheim
Telefon 06205 210
Fax 06205 212015
Natascha Spahn

Fachbereich Organisation, IuK und zentraler Service
Fachbereichsleiterin

Telefon 06205 212100
Fax 06205 212015
Raum 107
Carmen Brecht

Fachbereich Organisation, IuK und zentraler Service
stellv. Fachbereichsleiterin

Städtepartnerschaften

Telefon 06205 212101
Fax 06205 212015
Raum 108

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