Ausschüsse
In der Hauptsatzung der Stadt Hockenheim sind fünf beschließende Ausschüsse festgelegt. Sie setzen sich aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und zwölf weiteren Gemeinderäten zusammen. Für den Werkausschuss gilt die nach der vom Gemeinderat erlassene Betriebssatzung der Stadtwerke Hockenheim.
Die Ausschüsse entscheiden in ihrer Zuständigkeit grundsätzlich selbstständig an Stelle des Gemeinderats. Sie sind beispielsweise für die Vergabe von Aufträgen und für die Bewirtschaftung der Finanzmittel aus dem Haushaltsplan zuständig. Sie beschließen auch bei Erweiterungen oder Änderungen von Aufträgen, die auf Beschlüssen des Gemeinderates basieren. Auch die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushalt fällt in ihre Zuständigkeit.
Die beschließenden Ausschüsse im Überblick:
Hauptausschuss
Der Hauptausschuss ist für folgende Aufgaben zuständig:
- Personal- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten
- Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Abgabenangelegenheiten
- Städtepartnerschaften
- Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
- Gesundheits- und Veterinärangelegenheiten
- Marktangelegenheiten, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Verwaltung der Liegenschaften der Stadt einschließlich Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei, Weide und allgemeine Landwirtschaftsangelegenheiten
- Vorberatung von Satzungen, soweit nicht anderen Ausschüssen zugewiesen
Ausschuss für Technik, Umwelt und Verkehr
Der Ausschuss für Technik, Umwelt und Verkehr ist für folgende Aufgaben zuständig:
- Bauleitplanung und Bauwesen
- Ver- und Entsorgung
- Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, des Bauhofs und des Fuhrparks
- Verkehrswesen
- Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten
- Technische Verwaltung der städtischen Gebäude
- Technische Verwaltung von Sport-, Spiel-, Bade- und Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen
- Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung
Ausschuss für Soziales, Jugend und Kultur
Werkausschuss
Die Zuständigkeit des Werkausschusses bestimmt sich nach der Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Hockenheim. Demnach berät der Werkausschuss alle Angelegenheiten der Stadtwerke Hockenheim, die der Entscheidung des Gemeinderates vorbehalten sind. Hierzu zählen unter anderem Beschlüsse bei Rechtsgeschäften wie Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, Erwerb und Veräußerung von Anlagevermögen oder die Führung von Rechtsstreitigkeiten.
Ständiger Umlegungsausschuss
Der ständige Umlegungssausschuss ist für die nach Paragraphen 45 ff. Baugesetzbuch zu treffenden Entscheidungen bei Umlegungen zuständig. Bei einer Umlegung werden Grundstücke geschaffen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind. Zu den Sitzungen werden ein Sachverständiger für Vermessungen und ein Bausachverständiger hinzugezogen. Der Ausschuss kann weitere Sachverständige einladen.
Informationen zu den Sitzungen der Ausschüsse finden Sie im Bürgerinformationssystem