Karlsruher Straße wird testweise zur Fußgängerzone
Ab Freitag, den 23. Mai 2025, verwandelt sich der Teil der Karlsruher Straße zwischen der Fortuna-Kreuzung und der Straße „Zum Messplatz“ testweise zur Fußgängerzone. Im Rahmen des Aktionsformates THE STÄDT soll in einem ersten Testlauf bis zum 7. Juni die Aufenthaltsqualität für Bürgerinnen und Bürger sicht- und spürbar verbessert werden.
Hierfür werden neben der temporären Fußgängerzone auch verschiedene Pop-Up-Installationen in diesem Bereich sowie neue Sitzgelegenheiten und zusätzliche Pflanzen eingerichtet. Spiel- und Sportangebote werden auf dem Platz vor der Karlsruher Straße 10 mit einem mobilen Spielgeräteverleih und einer Tischtennisplatte angeboten und laden Jung und Alt zum Spielen und Verweilen ein.
„Landesweit kämpfen Innenstädte mit dem Verlust an Attraktivität, dabei sind sie das Herzstück einer jeden Stadt. Lassen Sie uns gemeinsam dieses Projekt nutzen, um neue Erkenntnisse zu gewinnen, zu testen, zu evaluieren und vor allem zu erleben. Denn nur, wenn wir aktiv dabeibleiben, können wir für unsere Innenstadt etwas bewegen“, so Oberbürgermeister Marcus Zeitler.
THE STÄDT ist ein Förderprojekt der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) gemeinsam mit dem Verkehrsministerium. Ziel ist es, neue Ideen für lebendige Ortsmitten auszuprobieren und erlebbar zu machen. Einzelhandel, Dienstleister, Gastronomie sowie Bürgerinnen und Bürger sollen davon profitieren. Mit THE STÄDT soll in Hockenheim getestet werden, wie die Karlsruher Straße für alle noch attraktiver werden kann.
Anfang April fand im Rahmen des Prozesscoachings bereits eine Beteiligungsveranstaltung mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Gewerbetreibenden der Karlsruher Straße statt. Gemeinsam wurde intensiv darüber diskutiert, was der Karlsruher Straße fehlt und was sie braucht, um in Zukunft attraktiv zu bleiben. Dabei wurde deutlich: Es braucht Veränderungen und neue Impulse.
Schon am Freitag, den 23. Mai 2025, haben alle Interessierten die Gelegenheit, ihre Wünsche und Ideen in den weiteren Prozess einzubringen. Sie können Visionen für die Zukunft der Innenstadt mit besonderem Fokus auf die Karlsruher Straße im Anschluss an die Eröffnung ansprechen. Von 12:00 bis ca. 18:00 Uhr wird es dazu einen Info-Stand ebenfalls auf dem Platz vor der Karlsruher Straße 10 (vor dem AOK-Gebäude) geben.
Verkehrsführung
Durch die temporäre Umwandlung in eine Fußgängerzone gelten in der Karlsruher Straße in dem Abschnitt zwischen Fortunakreuzung und der Straße „Zum Messplatz“ auch andere Verkehrsregelungen: Die Fußgängerzone ist, wie es der Name ja auch bereits vermuten lässt, ausschließlich den Fußgängern vorbehalten, grundsätzlich darf niemand in diese einfahren. Es wird jedoch Ausnahmen geben: Die Beschilderung wird entsprechend gestaltet, dass Berechtigte mit einem Ausweis einfahren dürfen, auch der Radverkehr ist zulässig. Darüber hinaus darf Lieferverkehr, wie bisher, an Werktagen zwischen 7:30 bis 10:30 Uhr einfahren.
Menschen, die einen blauen oder einen orangenen Schwerbehindertenparkaus besitzen, sind ebenfalls berechtigt, während der genannten Lieferverkehrszeiten (werktags 7:30-10:30 Uhr) in die Fußgängerzone einzufahren. Sie dürfen aufgrund der Einschränkung auch in der Fußgängerzone parken, sofern sie dabei im Rahmen der üblichen Regelungen niemanden behindern.
Anwohner und Gewerbetreibende, die in dem Bereich wohnen, beziehungsweise ihren Betrieb haben, haben die Möglichkeit einen Ausweis zu erhalten, um in die Fußgängerzone einfahren zu dürfen. Schicken Sie dazu einfach eine Mail mit Ihren Daten an strassenverkehrsbehoerde@hockenheim.de, geben an, wo Sie wohnen oder welches Gewerbe Sie betreiben, und fügen Sie den Fahrzeugschein bei.
Darüber hinaus gelten noch weitere gesonderte Verkehrsregeln: Sowohl die berechtigten Kraftfahrzeuge und Fahrräder müssen unmittelbar beim Einfahren in die Fußgängerzone auf mindestens Schrittgeschwindigkeit gedrosselt werden, um niemanden zu gefährden. Ferner gilt es, besonders aufmerksam zu sein, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen.