Öffentliche Bekanntmachung
Satzung zur 3. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Stadt Hockenheim vom 19.02.2020
Aufgrund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) jeweils in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Hockenheim in seiner Sitzung am 28.01.2026 folgende Satzung beschlossen:














