Behördenwegweiser
Waffenbehörde
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr
- 18:00 Uhr
Zuständigkeit
Waffen - und Sprengstoffangelegenheiten
Persönlicher Kontakt
Übergeordnete Dienststellen
Fachbereich BürgerserviceLeistungen
- Als Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen ein Feuerwerk anmelden
- Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
- Anzeige eines Waffenerwerbs bei vorhandenem Jagdschein
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Handel mit Waffen - Erlaubnis beantragen
- Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen
- Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
- Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
- Waffenbesitzkarte beantragen
- Waffenbesitzkarte im Erbfall beantragen
- Waffenschein beantragen
Formulare und Onlinedienste
- Abbrennanzeige eines Feuerwerks - 120100
-
Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände - Anzeige
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular anbieten, können Sie folgendes Muster verwenden.
- Antrag auf Erteilung einer Erwerbserlaubnis nach § 10 Abs. 1 WaffG bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte - 120006
-
Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten - Anzeige (DOC)
Sollte Ihre Stadt oder Landratsamt kein Formular anbieten, können Sie das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Formular "Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz - Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten" verwenden.