Online-Anhörung
Es besteht die Möglichkeit bei Ordnungswidrigkeiten-Verfahren sich alternativ zum üblichen Weg in Papierform auch online zu äußern. Nutzen Sie als Betroffener die Möglichkeit zur Einsichtnahme in Ihren Vorgang, sowie die Option sich zum Tatvorwurf zu äußern. Der Zugang ist nur mit dem Ihnen übersandten Zugangscode möglich.
Zuständige Stelle
Persönlicher Kontakt
Fachbereich Bürgerservice
Bußgeldstelle
Fachbereich Bürgerservice
Bußgeldstelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Internetzugang
Verfahrensablauf
Folgen Sie den Hinweisen
Erforderliche Unterlagen
Das von der Ordnungsbehörde zugegangene Schriftstück mit Login und Passwort.