Öffentliche Bekanntmachung
Friedhofssatzung der Großen Kreisstadt Hockenheim
Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetz in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Hockenheim am 29.04.2026 die nachstehende Neufassung der Friedhofssatzung beschlossen.
Die öffentliche Bekanntmachung kann hier heruntergeladen werden:
(Erstellt am 11. Mai 2026)














