Öffentliche Bekanntmachung

Friedhofssatzung der Großen Kreisstadt Hockenheim

Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetz in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Hockenheim am 29.04.2026 die nachstehende Neufassung der Friedhofssatzung beschlossen.

Die öffentliche Bekanntmachung kann hier heruntergeladen werden:

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