Öffentliche Bekanntmachung

SATZUNG über das Betreuungsangebot an Grundschulen im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der kommunalen Nachmittagsbetreuung der Großen Kreisstadt Hockenheim

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 9 des Kom-munalabgabengesetzes in Verbindung mit den Bestimmungen des Ministeriums für Kultus, Ju-gend und Sport Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Hockenheim in seiner Sit-zung am 24.06.2026 folgende Satzung beschlossen:

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