Beglaubigungssprechstunde im Hoggema Treff
Von einem Moment auf den anderen kann alles anders sein: Durch einen Unfall oder die Verschlechterung des Gesundheitszustands kann es passieren, dass man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Deshalb ist es umso wichtiger, sich bereits jetzt Gedanken darüber zu machen, was in einem solchen Fall passieren soll: Wer trifft die finanziellen und gesundheitlichen Entscheidungen für mich, wie sollen diese aussehen – und was gibt es dabei zu beachten?
Mithilfe einer Vorsorgevollmacht können alle wichtigen Punkte abgedeckt werden – in etwa die Bereiche Gesundheitssorge, Vermögensverwaltung sowie Wohnungs- und Behördenangelegenheiten. Eine solche Vollmacht sollte in jedem Fall schriftlich niedergelegt sein und vor allem in Fällen von Grundstückseigentum notariell beglaubigt sein.
Daher freut sich die Seniorenbeauftragte der Stadt Hockenheim, die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises am Donnerstag, den 7. Mai, von 09:00 bis 12:00 Uhr für eine Beglaubigungssprechstunde im 1. OG der Zehntscheune (Untere Mühlstraße 4, 68766 Hockenheim) begrüßen zu dürfen. Hierbei bietet die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises an, Unterschriften unter Vorsorgevollmachten zu beglaubigen. Die Vollmachten sollten nach Möglichkeit noch nicht unterschrieben sein.
Falls Sie an diesem Tag Ihre Vollmachten beglaubigen lassen möchten, bittet das Seniorenbüro Hockenheim um eine verbindliche Terminvereinbarung (Mail: seniorenbuero@hockenheim.de, Telefon 06205 21-1503, Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 12:00 Uhr).
Bringen Sie zu Ihrem Termin bitte einen gültigen Ausweis mit. Für die Beglaubigung durch die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter des Landratsamtes des Rhein-Neckar-Kreises fällt eine Gebühr in Höhe von 10 Euro pro Beglaubigung an. Diese sind vor Ort in bar zu bezahlen.














