Privates Laden eines E-Fahrzeugs im öffentlichen Raum
Orientierung zu den geltenden Voraussetzungen
Viele Besitzerinnen und Besitzer von Elektrofahrzeugen wünschen sich eine Möglichkeit, ihr Fahrzeug möglichst wohnortnah zu laden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist privates Laden im öffentlichen Raum nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Stadtverwaltung Hockenheim hat eine Übersicht für Bürgerinnen und Bürger erstellt, welche die zu erfüllenden Kriterien zusammenfasst. Dabei ist jedoch wichtig zu beachten, dass es sich um keine Genehmigung handelt. Vielmehr werden im Folgenden die wesentlichen Anforderungen dargestellt, die erfüllt sein müssen, damit ein privater Ladevorgang im öffentlichen Raum nicht unzulässig ist. Die Hinweise dienen der ersten Orientierung, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Genehmigung oder Erlaubnis dar. Auch gilt: Sollte sich die derzeitige Rechtslage ändern, findet die neue Rechtslage Anwendung; ein Bestandsschutz oder Ähnliches besteht nicht.
Entscheidend ist zunächst, dass das Fahrzeug ausschließlich an Stellen geladen wird, an denen reguläres Parken zulässig ist. Außerdem muss das Fahrzeug vollständig auf der Fahrbahn stehen. Auch während des Ladevorgangs darf es den Gehweg nicht in Anspruch nehmen. Eine Ausnahme gilt lediglich dann, wenn das Gehwegparken durch entsprechende Beschilderung oder durch eine Parkflächenmarkierung ausdrücklich zugelassen ist.
Auch an die Ausgestaltung der Ladeeinrichtung selbst sind klare Anforderungen geknüpft. Die Installation muss klappbar sein und darf nicht dauerhaft in den Verkehrsraum hineinragen. Die Konstruktion ist im Fassadenbereich gegen unbeabsichtigtes ausklappen zu sichern. Darüber hinaus müssen die Vorrichtung selbst und alle damit verbundenen Gegenstände so angebracht sein, dass das erforderliche Lichtraumprofil von 2,50 Metern über dem Gehweg eingehalten wird. Der äußerste Punkt, an dem das Ladekabel nach unten hängt, muss sich exakt an der Kante zwischen Gehweg und Fahrbahn befinden. Es darf weder in die Fahrbahn hineinragen, da dort ein anderes Lichtraumprofil von 4,50 Metern zu beachten ist, noch auf den Gehweg herabhängen, weil dadurch das dort notwendige Lichtraumprofil unterschritten würde.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit darf die Installation nur dann ausgefahren sein, wenn das Fahrzeug tatsächlich geladen wird. So soll verhindert werden, dass es zu Gefährdungen für Radfahrende, den fließenden Verkehr oder parkende Fahrzeuge kommt. Aus Sicht der Stadt sollte der Ladevorgang darüber hinaus möglichst nur bei Tageslicht erfolgen. Nach Auskunft des Baurechtsamtes ist für eine entsprechende Installation keine baurechtliche Genehmigung erforderlich.
Bei Fragen zu den Voraussetzungen oder zum konkreten Vorgehen steht die Straßenverkehrsbehörde Hockenheim zur Verfügung, per E-Mail unter strassenverkehrsbehoerde@hockenheim.de oder telefonisch unter 06205 / 2123-01, -02 oder -08.














